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Widerruf der Börsenzulassung

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Warum widerruft die HanseYachts AG die Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse?

  • Die bisherige Zulassung zum Handel im regulierten Markt ist für HanseYachts aufgrund der stetig weiter zunehmenden umfangreichen Kapitalmarktregulierung insbesondere aus der EU mit erheblichen finanziellen und personellen Belastungen verbunden
  • Die bisherige Zulassung zum Handel im regulierten Markt hat dagegen keinen entsprechenden wirtschaftlichen Nutzen für HanseYachts
  • Die hierdurch freiwerdenden Ressourcen auf Management-Ebene können zukünftig in vollem Umfang dem Kerngeschäft – dem Yachtbau – zugutekommen

Welche Vorteile bringt das Delisting der HanseYachts AG im Einzelnen?

  • Verzicht auf den Handel der Aktie an der FAW ermöglicht Einsparungen in Höhe von voraussichtlich über einer halben Million Euro
  • Reduktion der Prüfkosten durch Wegfall der Pflicht zur Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts und eine Reduktion des Umfangs des Konzern- und Jahresabschlusses
  • Wegfall der Ad hoc Publizität- sowie Mitteilungspflichten über Stimmrechte nach WpHG und Director’s Dealings über EQS
  • Wegfall der Pflicht zum Führen und Pflegen von Insiderlisten
  • Reduzierung der Betreuung einer Investor Relations Webseite und damit einhergehender Folgepflichten
  • Wegfall der laufenden Zulassungsgebühren der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Kosten für einen Designated Sponsor
  • Entfall kapitalmarktrechtlicher Beratung

Welches Angebot macht die HY Beteiligungs GmbH den Aktionären im Zusammenhang mit dem Delisting?

  • Die HY Beteiligungs GmbH, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, beabsichtigt den Aktionären der HanseYachts AG im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots anzubieten, sämtliche auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der HanseYachtsAG (DE000A0KF6M8), die nicht von Aurelius gehalten werden, zu erwerben.
  • Der Erwerb soll je HanseYachts-Aktie gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der HanseYachts-Aktien während der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots, erfolgen.
  • Dieser gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt. Die HY Beteiligungs GmbH wird den Angebotspreis in einer separaten Veröffentlichung bekanntgeben. 
  • Die Angebotsunterlage, die die Einzelheiten des Angebots enthält, wird nach Gestattung des Angebots durch Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter wpueg.aureliusinvest.de/hy/ veröffentlicht werden.

Was geschieht bei Nichtannahme des Erwerbsangebots?

  • Aktionäre, die sich gegen die Annahme des Erwerbsangebots der HY Beteiligungs GmbH entscheiden, bleiben unverändert Anteilseigner der HanseYachts AG. Der prozentuale Anteil ihrer Beteiligung entspricht dabei unverändert dem prozentualen Anteil der gehaltenen Aktien an der Gesamtzahl von aktuell 19.066.538 ausgegebenen Aktien. 
  • Mit Vollzug des Delistings wird der Handel der HanseYachts-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt werden, so dass HanseYachts-Aktien nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden können.
  • Zudem werden künftig öffentlich verfügbare Finanz- und sonstige Informationen begrenzt sein, da mit der Beendigung des Handels im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse die umfangreichen finanziellen Berichtspflichten sowie die Anwendung zahlreicher weiterer Regelungen zur Marktinformation enden werden.

Wie können Aktien später gehandelt/veräußert werden?

  • Durch den Widerruf der Zulassung Aktien zum Handel im regulierten Markt endet der Börsenhandel der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse. 
  • Die Gesellschaft wird sich auch darum bemühen, eine Einbeziehung der HanseYachts-Aktien in den Handel in den Freiverkehren der Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie über Tradegate Exchange und gettex sowie jede andere Handelspattform, die der Gesellschaft bekannt ist, zu beenden. Da diese Handelseinbeziehungen ohne die Mitwirkung der Gesellschaft, auf Antrag von Handelsteilnehmern, zustande gekommen sind, ist ungewiss, ob es auch zur Einstellung des Handels in diesen Freiverkehren und Handelsplattformen kommt. 

Was bedeutet das Delisting für die Aktionärsrechte?

  • Das Delisting hat keinen Einfluss auf die im Aktiengesetz (AktG) und in der Satzung der HanseYachts AG geregelten Rechte der Aktionäre.

Wann wird das Delisting der HanseYachts-Aktien erwartet?

  • Es wird erwartet, dass der Widerruf der Börsenzulassung der HanseYachts-Aktien im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ende der Annahmefrist erfolgt.