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Corporate Governance | Hanseyachts AG

Corporate Governance

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG DER HANSEYACHTS AG GEMÄß § 289a HGB

 

Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält die Entsprechenserklärung, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Die HanseYachts AG verfolgt dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten.

Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG bekennen sich zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und identifizieren sich mit den Zielen des Kodex, eine gute, verantwortungsvolle und am Nutzen der Anteilseigner, Mitarbeiter und Kunden orientierte Unternehmensführung zu fördern.

Dies kommt zum Ausdruck in einer verantwortungsvollen, am Maßstab der Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Überwachung des Unternehmens sowie in einer transparenten Darstellung der Grundsätze des Unternehmens und dessen geschäftlicher Entwicklung, um das Vertrauen der Kunden, Geschäftspartner und Investoren in das Unternehmen zu gewährleisten und zu stärken. Parameter der guten Unternehmensführung sind weiterhin eine enge und effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen, eine offene Unternehmenskommunikation, eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken.

 

Die HanseYachts AG versteht Corporate Governance als einen fortlaufenden Prozess und wird auch künftige Entwicklungen aufmerksam verfolgen und umsetzen.

 

ERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX (DCGK) nach § 161 AktG

 

Am 5. Oktober 2010 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und auf der Webseite der Gesellschaft unter  (http://www.hansegroup.com) dauerhaft zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung lautet wie folgt:

 

„Die HanseYachts AG hat im Berichtszeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung am 26. Oktober 2009 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. August 2009 und seit deren Inkrafttreten am 2. Juli 2010 der dann geltenden Kodex-Fassung vom 26. Mai 2010 mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen entsprochen und wird dies mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichung auch künftig tun:

 

  • Der Empfehlungen gemäß Ziffer 3.8 DCGK (Selbstbehalt in der D&O Versicherung auch für den Aufsichtsrat) wurde und wird nicht entsprochen. Für den Aufsichtsrat wurde kein Selbstbehalt vereinbart, da nach Auffassung der Gesellschaft eine Selbstbeteiligung nicht geeignet ist, Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, zu beeinflussen. Darüber hinaus wird ein Selbstbehalt aufgrund der geringen Höhe der Aufsichtsratsvergütungen als nicht angemessen angesehen
  • Den Empfehlungen in Ziffern 4.2.4 und 4.2.5 des Kodex wurde und wird insoweit nicht gefolgt, als die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert offen gelegt wird. Einen entsprechenden Beschluss hat die Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Januar 2007 für die Dauer von fünf Jahren gefasst.
  • Den Empfehlungen gemäß Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 und Ziffer 5.4.1 Satz 2 DCGK wurde und wird insoweit nicht gefolgt, als eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder festgelegt werden soll. Eine pauschalisierte Altersbegrenzung stellt aus Sicht der HanseYachts AG kein geeignetes Qualitätskriterium dar und schränkt die Suche nach besonders qualifizierten und erfahrenen Kandidaten unnötig ein. Darüber hinaus legt die derzeitige Altersstruktur der Organmitglieder die Festlegung einer Altersgrenze nicht nahe.

 

ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN

 

Die Gesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an. Weitere unternehmensweit gültige Standards wie ethische Standards, Arbeits- und Sozialstandards existieren nicht.

 

 

ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Führungsgremien besprochen.

Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat entscheidet hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden. In der Geschäftsordnung für den Vorstand legt der Aufsichtsrat einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan fest. Der Aufsichtsrat agiert auf Basis einer eigenen Geschäftsordnung.

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der HanseYachts AG besteht aus sechs Mitgliedern. Es besteht ein Prüfungsausschuss, der aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrates gebildet wurde. Seine Aufgaben umfassen neben der Beratung über die Prüfung des Jahresabschlusses die Erörterung der Unternehmensplanung.

Der Vorstand besteht zurzeit aus drei Mitgliedern: ein Vorsitzender (CEO), ein Finanzvorstand (CFO) und ein Vorstand für Produktion (COO). Ein aus drei Mitgliedern bestehender Vorstand hat sich bei der HanseYachts AG bewährt. Der Vorstand leitet das Unternehmen unter eigener Verantwortung. Die Zuständigkeitsbereiche ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Die Leiter der Geschäftsbereiche berichten über die Unternehmensbereiche an den Vorstand und tragen die Ergebnisverantwortung für ihren jeweiligen Bereich. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie über die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements an den Aufsichtsrat. Der Vorstand nimmt an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.

Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor den jeweiligen Sitzungen schriftlich mitgeteilt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.

 

VORSTANDSVERGÜTUNG (VERGÜTUNGSBERICHT) GEMÄSS ZIFFER 4.2.5 DCGK

 

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat in angemessener Höhe festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit bilden sowohl die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt.

 

Die Vorstandsmitglieder der HanseYachts AG erhalten ein festes Jahresgehalt, mit dem auch Vergütungen aus Nebentätigkeiten in verbundenen Unternehmen und vergleichbaren Mandaten abgegolten sind. Die Vorstandsmitglieder erhalten weiterhin eine angemessene jährliche Tantieme nach Maßgabe einer gesonderten Tantiemevereinbarung. Die Vorstandsmitglieder nehmen überdies an einem etwaigen (bislang allerdings nicht bestehenden) Aktienoptionsprogramm der HanseYachts AG teil. Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat. Die Vergütung umfasst fixe und variable Bestandteile. Das jährliche Festgehalt des amtierenden Gesamtvorstands einschließlich der Überlassung von Dienstfahrzeugen und Versicherungsprämien beträgt derzeit TEUR 509. Die auf eine private Nutzung von Dienstfahrzeugen entfallenden Steuern werden von den Vorstandsmitgliedern selbst getragen. Die variablen Bestandteile sind leistungsorientiert gestaltet. Erfolgsparameter sind die absolute Höhe des Gewinns vor Steuern sowie die Umsatzrendite (Ergebnis vor Steuern/Umsatzerlöse): Die variable Vergütung besteht in einer prozentualen Beteiligung am Gewinn vor Steuern. Die Höhe der variablen Bestandteile ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung des variablen Vergütungsanteils erfolgt einmal jährlich in Abhängigkeit von den Ergebnissen des abgelaufenen Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses. Pensionsregelungen bestehen nicht. Im vergangenen Geschäftsjahr endend zum 31. Juli 2010 belief sich der fixe Vergütungsbestandteil des Gesamtvorstands auf TEUR 509 (Vorjahr: TEUR 516) Für das Berichtsjahr hat der Vorstand, wie bereits im Vorjahr keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten.

 

Der Aufsichtsrat prüft in zweijährigem Abstand die jeweiligen Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder insbesondere unter Berücksichtigung der Ertragssituation der HanseYachts AG und der individuell erbrachten Leistungen und passt die Gesamtbezüge angemessen an.

 

Weiterhin hat die HanseYachts zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Directors and Officers (D&O Versicherung) mit Selbstbeteiligung abgeschlossen.

 

Für den Fall des Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds oder der Niederlegung des Vorstandsmandats endet der Anstellungsvertrag und damit die Zahlung der Bezüge und die Gewährung sonstiger Leistungen durch die HanseYachts AG sechs bzw. zwölf Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem der Widerruf oder die Niederlegung erfolgte. Erlischt bzw. entfällt das Amt als Vorstandsmitglied aufgrund oder infolge einer Umwandlungs- und/oder Umstrukturierungsmaßnahme, besteht für die HanseYachts oder eine Rechtsnachfolgerin u.a. das Wahlrecht, den Anstellungsvertrag der Vorstandsmitglieder mit einer Frist von zwölf Monaten zu kündigen. Kündigt ein Vorstandsmitglied in einem solchen Fall, ist eine Abfindungszahlung auf das Einkommen eines Jahres beschränkt. Dem Finanzvorstand steht ein außerordentliches Kündigungsrecht seines Anstellungsvertrages auch dann zu, wenn ein anderer Aktionär die Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte übernimmt (Change of Control). Im Falle der Ausübung dieses Kündigungsrechts steht dem Finanzvorstand eine Abfindung in Höhe der Bezüge zu, die er bis zum Ablauf der regulären Vertragszeit noch erhalten hätte, jedoch begrenzt auf das Einkommen eines Jahres.

 

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Hauptversammlung der HanseYachts AG zudem über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderungen.

 

AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG GEMÄSS ZIFFER 5.4.6 DCGK

 

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen zunächst eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich 6.000,00 Euro. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine variable Vergütung in Höhe von 50 Euro für jeden Cent, um den der Konzernüberschuss je Aktie den Betrag von 1,30 Euro übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Vertreter und Vorsitzende von Ausschüssen das Zweifache der festen und variablen Vergütung. Vergütungen oder anderweitige Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen durch Mitglieder des Aufsichtsrates wurden im Berichtsjahr von der HanseYachts AG nicht gezahlt oder gewährt. Für das Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat, wie bereits im Vorjahr keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten.

 

AKTIENBESITZ VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT GEMÄSS ZIFFER 6.6 DCGK

 

Herrn Michael Peter Schmidt stehen 64,67 % der Stimmrechte (4.139.000 Aktien) der HanseYachts AG zu, wovon ihm 38,28 % der Stimmrechte (2.450.000 Aktien) der HanseYachts AG über die Michael Schmidt Beteiligungs-GbR zuzurechnen sind.  Ansonsten halten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der HanseYachts AG keinen im Sinne von Ziffer 6.6 DCGK zu veröffentlichenden Aktienbesitz von über 1% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

 

Die HanseYachts AG informiert ausführlich über den Aktienbesitz und die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte nach § 15a WpHG, die so genannten Directors' Dealings, werden stets ordnungsgemäß auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.

 

WEITERE INFORMATIONEN ZUR CORPORATE GOVERNANCE

 

Transparenz und der Anspruch, die Aktionäre und die Öffentlichkeit schnell und umfassend zu informieren, haben für die HanseYachts AG eine hohe Priorität. Daher werden aktuelle Entwicklungen und wichtige Unternehmensinformationen zeitnah auf der Webseite der HanseYachts AG (http://www.hansegroup.com) zur Verfügung gestellt. Neben Erläuterungen zur Corporate Governance werden dort weitergehende Informationen zu Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, die gesetzlich vorgesehenen Berichte des Unternehmens (Jahresabschluss, Halbjahresfinanzbericht sowie Zwischenmitteilungen der Geschäftsleitung), ein Finanzkalender zu allen wesentlichen Terminen sowie Ad-hoc-Meldungen und meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors’ Dealings) veröffentlicht.

 

Greifswald, den 05. Oktober 2010

HanseYachts AG

 

Der Aufsichtsrat           Der Vorstand